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Verwendung von PFAS in der Augenoptik

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Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie zielt darauf ab, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die von Chemikalien ausgehen können, zu verbessern und gleich- zeitig die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu steigern. Außerdem fördert sie alternative Methoden für die Gefahrenbewertung von Stoffen, um die Zahl der Tierversuche zu verringern.

Die REACH-Verordnung gilt für alle Industrie-Chemikalien. Sie beruht auf dem Vorsorgeprinzip: Die Unternehmen tragen damit die Beweislast. Alle Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen sicherstellen, dass die Stoffe, die sie herstellen, in Verkehr bringen und verwenden die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen.1 Hersteller und Importeure müssen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nachweisen, wie der Stoff sicher verwendet werden kann, und sie müssen die Risikomanagementmaßnahmen den Anwendern mitteilen. Langfristig sollen Stoffe mit schädlichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt durch Stoffe, die weniger gefährlich sind, ersetzt werden.

PFAS

Unter REACH fällt der schrittweise Ausstieg aus der Verwendung von Per- und Polyfluoralkyl-Stoffen (PFAS) in der EU.

„Insgesamt gibt es 4.700 verschiedene PFAS, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt großteils unerforscht sind. Sie verteilen sich über Wind und Wasser über den ganzen Globus und reichern sich in Wasser, Böden und Lebewesen an – auch im Menschen.“2
PFAS werden im Bereich der Augenoptik für Beschichtungen von Brillengläsern sowie in Kontaktlinsenmaterialien verwendet. Laut der veröffentlichten internen Umfrage von EuromContact in Global Contact, Ausgabe 1, 2023, werden drei PFAS zur Herstellung von RGP-Kontaktlinsen eingesetzt (HFPM, TFEM, BHI), für die es derzeit keine Alternative gibt.3 Beschränkungen der Verwendung bestimmter Chemikalien könnten sich auf die im Optiksektor erhältlichen Medizinprodukte oder die Kosten dieser Produkte beziehungsweise die Versorgungssituation auswirken. Die Niederlande, Deutschland, Norwegen, Dänemark und Schweden haben am 13. Januar 2023 einen Vorschlag für Beschränkungen vor- gelegt, der ein breites Spektrum von PFAS-Verwendungen abdeckt. Ein Beschränkungsvorschlag ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem europäischen Verbot von PFAS. Nun werden innerhalb einer Frist bis zum 25. September 2023 Begründungen gesucht, die eine Ausnahmeregelung recht- fertigen. Berufspolitisch aktiv ist hier die EuromContact in Zusammenarbeit mit der ECOO (European Council of Optometry and Optics).


Literaturnachweise

[1] BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz). REACH Compliance: Data availability in REACH registrations. Part 2: Evaluation of data waiving and adaptations for chemicals ≥ 1000 tpa and Availability of human health and environmental data for high tonnage chemicals under REACH, https://www.bmuv.de/ suche?L=0&id=1892&q=REACH. Referencing: 27. Juni 2023.

[2] Umwelt Bundesamt (2020). Schwerpunkt 1-2020: PFAS. Gekommen, um zu bleiben, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ schwerpunkt-1-2020-pfas-gekommen-um-zu-bleiben. Referencing: 27. Juni 2023.

[3] Diewald, H. (2023). PFAS forever?. Global Contact 2023 (93) – Issue 1, 16-18.